Stadtökologische Perspektiven III
Optimierung urbaner Naturentwicklung –
Naturfunktionen und Lebensumwelt der Stadtbewohner im dynamischen Wandel

Umfeld des Graduiertenkollegs

  1. Universitäres wissenschaftliches Umfeld
  2. Außeruniversitäre Kooperationen
  3. Einpassung des Kollegs in vorhandene Studienstrukturen
    1. Allgemeines
    2. Träger des Graduiertenkollegs
    3. Durchführung der Promotion
  4. Unterstützung des Kollegs von Seiten der den Antrag stellenden Hochschule

1. Universitäres wissenschaftliches Umfeld» Nach oben

2. Außeruniversitäre Kooperationen» Nach oben

3. Einpassung des Kollegs in vorhandene Studienstrukturen» Nach oben

3.1. Allgemeines» Nach oben

Das Graduiertenkolleg ist mit den wissenschaftlichen Einrichtungen, welche an ihm beteiligt sind, in hohem Maße kompatibel, da es die Arbeitsgruppen universitärer und außeruniversitärer Forschungsinstitutionen, welche sich mit den Problemen urbaner ökologischer Netzwerke beschäftigen, in sinnvoller Weise zusammenführt und ihre Aktivitäten bündelt. Dieses ist nicht nur für die Koordination der Forschungstätigkeiten von großer Bedeutung, sondern auch von hohem Gewinn für die beteiligten Studierenden, die in Berlin derzeit ein zeitlich und räumlich zersprengtes und wenig aufeinander abgestimmtes Studienangebot zu Fragen der Stadtökologie angeboten bekommen.

3.2. Träger des Graduiertenkollegs» Nach oben

Das Graduiertenkolleg wird von der Humboldt-Universität zu Berlin getragen.

3.3. Durchführung der Promotionen» Nach oben

Die Promotionen werden gemäß der gültigen Promotionsordnungen der beteiligten Fakultäten durchgeführt.

4. Unterstützung des Kollegs von Seiten der den Antrag stellenden Hochschule» Nach oben

Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist im Leitbild der Humboldt-Universität fest verankert. Erklärtes Ziel ist es, die Humboldt-Universität zu einem attraktiven Ort für junge Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus Deutschland und dem Ausland zu machen und ihnen exzellente Arbeitsbedingen zu bieten. Trotz einer schwieriger werdenden finanziellen Lage versucht die Universität, diesem Anspruch mit verschiedenen Maßnahmen gerecht zu werden.

Sofern die DFG im Rahmen der Begutachtung der Hochschule Auflagen hinsichtlich der Grundausstattung macht, werden diese zur Hälfte aus zentralen Mitteln getragen. Darüber hinaus werden Drittmittel bei der Verteilung der Haushaltsmittel besonders berücksichtigt, so dass mit Einrichtung des Kollegs die Grundausstattung der Einrichtung ohne zusätzlichen Aufwand erhöht wird. Gleiches betrifft die Bemessung des Raumbedarfs, bei der Graduiertenkollegs als Sondertatbestand berücksichtigt werden. Bei den naturwissenschaftlich ausgerichteten Teilprojekten ist in der Regel ein Finanzzuschuss aus den Institutshaushalten von mehreren zehntausend Euro pro Teilprojekt notwendig (Erfahrungswerte aus der ersten Kollegphase). Diese Mittel werden von den Antragstellern bereit gestellt. Aus der ersten Kollegphase besteht darüber hinaus zu berichten, dass für die HU-Stipendiaten aus zentralen Mitteln PC-Arbeitsplätze eingerichtet wurden. Neben Dienstzimmern für die Stipendiaten und Kollegiaten steht im Geographischen Institut der HU auch ein Gruppenarbeitsraum für das Kolleg zur Verfügung. Die Anrechnung von Lehrveranstaltungen auf das Lehrdeputat erfolgt dann, wenn diese Veranstaltungen für einen über die Studierenden des Graduiertenkollegs hinausgehenden Kreis angeboten werden.

Darüber hinaus steht an der Humboldt-Universität ein ganzes Netz von Einrichtungen zur Verfügung, um die Studierenden zu unterstützen. Zu diesem Netz gehören Einrichtungen wie die Studienberatung, das Amt für Internationale Angelegenheiten, eine Beratungsstelle für wissenschaftlichen Nachwuchs in der Forschungsabteilung sowie das Career Center in der Studienabteilung. Schließlich ist zu erwähnen, dass die Humboldt-Universität auch Kinderbetreuungsmöglichkeiten in hauseigenen Kindertagesstätten anbietet. Für Promovendinnen besteht die Möglichkeit, bei der Kommission für Frauenförderung der Humboldt-Universität ein Stipendium zur Fertigstellung von Dissertationen bei Überschreiten der Restlaufzeit zu beantragen.